Nach § 5 des Telemediengesetzes (TMG) muss ein Anbieter von geschäftsmäßigen Telemedien bestimmte Informationen bereitstellen (sog. Impressumspflicht). Danach muss ein Inserat eines gewerblichen Anbieters unter anderem folgende Angaben enthalten:
1.den Namen und die ladungsfähige Anschrift des Anbieters:
Pazer Classic-Rent
Marcus Pazer
2.Angaben, die eine schnelle elektronische Kontaktaufnahme und unmittelbare Kommunikation (z.B. Telefon, Fax) mit dem Anbieter ermöglichen
Telefon: 07022/308000
e-mail: info@pazer.eu
- Eingetragenes Gewerbe bei der Gemeinde Unterensingen, Gewerbeanmeldung 201900000006
Seit dem 9. Januar 2016 bestehen aufgrund Art. 14 der EU-Verordnung 524/2013 zur Online-Streitschlichtung („ODR-Verordnung“) neue gesetzliche Informationspflichten für in der EU niedergelassene Unternehmer. Diese sind beim Abschluss von Online-Kaufverträgen oder Online-Dienstleistungsverträgen, also ein Kauf- oder Dienstleistungsvertrag, bei dem der Unternehmer oder der Vermittler des Unternehmers Waren oder Dienstleistungen über eine Website oder auf anderem elektronischen Weg angeboten hat und der Verbraucher diese Waren oder Dienstleistungen auf dieser Website oder auf anderem elektronischen Weg bestellt hat, verpflichtet, einen Link zur Online-Streitschlichtungsplattform der EU leicht zugänglich zur Verfügung zu stellen
https://ec.europa.eu/consumers/odr/main/index.cfm?event=main.home2.show&lng=DE